Weedlers - Social Club im Ammerland und Oldenburg

FAQ - Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Prävention, Aufklärung & gesetzliche Bestimmungen

1. Was macht Weedlers e. V. anders als ein klassischer Händler?
Weedlers e. V. ist ein gemeinnütziger Verein nach dem Cannabisgesetz (CanG) und kein gewerblicher Händler. Unser Ziel ist die gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Versorgung von Erwachsenen mit Cannabis zu Genusszwecken – innerhalb klarer gesetzlicher Grenzen.

2. Wer darf Mitglied im Verein werden?
Mitglied werden können ausschließlich Personen, die folgende gesetzliche und vereinsinterne Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens 21 Jahre alt (nicht nur 18)
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Keine Weitergabe von Cannabis an Dritte
  • Bereitschaft zu verantwortungsvollem Umgang mit Cannabis
  • Akzeptanz unserer Satzung, Regeln und Aufklärungspflichten

Zudem führen wir ein persönliches Aufnahmegespräch, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen und unsere Prinzipien verstanden und respektiert werden.

3. Was kostet die Mitgliedschaft bei Weedlers e. V.?
Für den Beitritt fällt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 100 € an.
Zudem erheben wir einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von 25 €, der die Kosten für Anbau, Infrastruktur, Verwaltung und Aufklärung deckt. Wir arbeiten nicht gewinnorientiert, sondern im Rahmen des CanG als selbstverwalteter Verein.

4. Gibt es Regeln zur Abgabe von Cannabis?
Ja. Laut CanG dürfen Cannabis Social Clubs pro Mitglied:

  • max. 25 g pro Tag,
  • max. 50 g pro Monat ausgeben,
  • sowie max. 7 Samen oder 5 Stecklinge pro Monat.

Diese Mengen sind nicht übertragbar und nur für den Eigengebrauch der Mitglieder vorgesehen.

5. Wie schützt ihr Jugendliche und Nicht-Mitglieder?
Der Schutz Jugendlicher hat für uns höchste Priorität. Wir setzen auf:

  • strikte Alterskontrolle (mind. 21 Jahre)
  • kein Zugang für Minderjährige oder Personen unter 21
  • keine Weitergabe an Dritte,
  • Aufklärung im Erstgespräch,

und klare Sanktionsmaßnahmen bei Verstößen.

6. Welche Rolle spielt Aufklärung bei euch?
Aufklärung ist fester Bestandteil unserer Vereinsarbeit. Wir bieten:

  • individuelle Beratung zum Konsumverhalten
  • Informationen zu Wirkungen, Risiken und Konsummethoden
  • Workshops und Gesprächsrunden zur Prävention
  • Begleitung für Konsumreduzierung oder -stopp, wenn gewünscht
  • regelmäßige Hinweise zu gesetzlichen Entwicklungen

7. Ist der Konsum in der Öffentlichkeit erlaubt?
Das Cannabisgesetz (CanG) erlaubt den Konsum unter bestimmten Bedingungen:

Verboten ist der Konsum:

  • In Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
  • Innerhalb von 100 Metern um Schulen, Kitas, Spielplätze, Sportstätten und Cannabis-Clubs
  • In öffentlichen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

Erlaubt ist der Konsum:

  • In privaten Räumen
  • In Bereichen, die nicht unter das gesetzliche Konsumverbot fallen
  • Weedlers e. V. empfiehlt grundsätzlich einen rücksichtsvollen, maßvollen Konsum – im Einklang mit Gesetz, Mitmenschen und Eigenverantwortung.

Einen praktischen Überblick über erlaubte und verbotene Zonen bietet die interaktive
www.bubatzkarte.de

8. Wie dokumentiert ihr Anbau und Abgabe?
Weedlers e. V. ist verpflichtet, alle Anbau-, Lager- und Abgabemengen exakt zu dokumentieren. Diese Daten werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf den zuständigen Behörden vorgelegt – ausschließlich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

9. Was passiert bei Verstößen durch Mitglieder?
Verstöße gegen unsere Vereinsregeln oder das CanG – etwa:

  • Weitergabe an Dritte
  • Überschreitung der Abgabemengen
  • Konsum in nicht erlaubten Bereichen
  • Missachtung des Jugendschutzes

… führen zu Verwarnungen, ggf. zeitweisem Ausschluss oder endgültiger Beendigung der Mitgliedschaft.

10. Was unterscheidet Weedlers von illegalem Markt?
Wir stehen für:

Geprüfte Qualität statt Risiko

Keine Streckmittel, keine kriminellen Strukturen

Transparenz über Sorten, Herkunft und Wirkstoffgehalte

Mitbestimmung und Verantwortung statt Abhängigkeit

Weedlers e. V. ist ein Ort für Kultur, Genuss und gemeinschaftliches Lernen – nicht für Profit.

11. Kann ich mich anonym beraten lassen, bevor ich Mitglied werde?
Ja. Du kannst uns jederzeit diskret kontaktieren. Wir bieten dir unverbindlich Informationen zur Mitgliedschaft, zum Aufnahmeprozess und zu allen rechtlichen Fragen – anonym und ohne Verpflichtung.

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