Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Prävention, Aufklärung & gesetzliche Bestimmungen
1. Was macht Weedlers e. V. anders als ein klassischer Händler?
Weedlers e. V. ist ein gemeinnütziger Verein nach dem Cannabisgesetz (CanG) und kein gewerblicher Händler. Unser Ziel ist die gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Versorgung von Erwachsenen mit Cannabis zu Genusszwecken – innerhalb klarer gesetzlicher Grenzen.
2. Wer darf Mitglied im Verein werden?
Mitglied werden können ausschließlich Personen, die folgende gesetzliche und vereinsinterne Voraussetzungen erfüllen:
Zudem führen wir ein persönliches Aufnahmegespräch, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen und unsere Prinzipien verstanden und respektiert werden.
3. Was kostet die Mitgliedschaft bei Weedlers e. V.?
Für den Beitritt fällt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 100 € an.
Zudem erheben wir einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von 25 €, der die Kosten für Anbau, Infrastruktur, Verwaltung und Aufklärung deckt. Wir arbeiten nicht gewinnorientiert, sondern im Rahmen des CanG als selbstverwalteter Verein.
4. Gibt es Regeln zur Abgabe von Cannabis?
Ja. Laut CanG dürfen Cannabis Social Clubs pro Mitglied:
Diese Mengen sind nicht übertragbar und nur für den Eigengebrauch der Mitglieder vorgesehen.
5. Wie schützt ihr Jugendliche und Nicht-Mitglieder?
Der Schutz Jugendlicher hat für uns höchste Priorität. Wir setzen auf:
und klare Sanktionsmaßnahmen bei Verstößen.
6. Welche Rolle spielt Aufklärung bei euch?
Aufklärung ist fester Bestandteil unserer Vereinsarbeit. Wir bieten:
7. Ist der Konsum in der Öffentlichkeit erlaubt?
Das Cannabisgesetz (CanG) erlaubt den Konsum unter bestimmten Bedingungen:
Verboten ist der Konsum:
Erlaubt ist der Konsum:
Einen praktischen Überblick über erlaubte und verbotene Zonen bietet die interaktive
www.bubatzkarte.de
8. Wie dokumentiert ihr Anbau und Abgabe?
Weedlers e. V. ist verpflichtet, alle Anbau-, Lager- und Abgabemengen exakt zu dokumentieren. Diese Daten werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf den zuständigen Behörden vorgelegt – ausschließlich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
9. Was passiert bei Verstößen durch Mitglieder?
Verstöße gegen unsere Vereinsregeln oder das CanG – etwa:
… führen zu Verwarnungen, ggf. zeitweisem Ausschluss oder endgültiger Beendigung der Mitgliedschaft.
10. Was unterscheidet Weedlers von illegalem Markt?
Wir stehen für:
Geprüfte Qualität statt Risiko
Keine Streckmittel, keine kriminellen Strukturen
Transparenz über Sorten, Herkunft und Wirkstoffgehalte
Mitbestimmung und Verantwortung statt Abhängigkeit
Weedlers e. V. ist ein Ort für Kultur, Genuss und gemeinschaftliches Lernen – nicht für Profit.
11. Kann ich mich anonym beraten lassen, bevor ich Mitglied werde?
Ja. Du kannst uns jederzeit diskret kontaktieren. Wir bieten dir unverbindlich Informationen zur Mitgliedschaft, zum Aufnahmeprozess und zu allen rechtlichen Fragen – anonym und ohne Verpflichtung.